Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderung des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Gesellschaft schriftlich bestätigt werden.
  2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Mündlich erteilte Auskünfte bzw. Zusagen unserer Mitarbeiter werden nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Erteilte Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn und soweit wir sie unverzüglich ausführen oder schriftlich bestätigen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns zum Kauf angebotenen Kaufgegenstände auch tatsächlich zu den genannten Preisen lieferbar sein werden. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen, Gewichtsangaben usw. und Irrtum behalten wir uns vor. Die in unseren Katalogen angegebenen Firmennamen, Herstellerangaben bzw. Bezeichnungen und abgedruckten Bilder dienen nur zu Vergleichszwecken und dürfen auf Rechnungen nicht erscheinen. Alle verwendetet Firmendaten sind vom jeweiligen Hersteller urheberrechtlich geschützt.
  3. Die Lieferung erfolgt in der Regel zum unverbindlich vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist bei Sonderanfertigungen nicht möglich, z.B. Bremsleitungen. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten oder Herstellers, Streik, Transportschwierigkeiten usw. entbinden uns von der Lieferungspflicht. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Voraussetzung für die Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Käufers. Ergeben sich nach Vertragsschluss Zweifel daran, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt unter anderem auch dann als gegeben, wenn der Käufer eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.
  4. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch eventuelle Rücksendungen. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. Rücksendungen egal aus welchem Grunde, müssen grundsätzlich frei Haus geliefert werden. Eventuell anfallende Kosten für Rücksendungen und Wiedereinlagerung werden wir dem Absender berechnen. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert der Kaufgegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Versendung erfolgt Nach unserem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Versandart. Versandvorschriften des Käufers werden, sofern möglich, berücksichtigt. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird von uns nicht abgeschlossen.
  5. Zur Berechnung kommen unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro ab 83209 Prien zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
  6. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig. Von uns nicht schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im In- und Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter sind nur gültig, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen haben. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 0,75 % per Monat zu entrichten. Sollte vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf der Ware die Rechnung nicht oder nur zum Teil getilgt worden sein so ergeht Mahnbescheid ohne schriftliche Vormahnung. Es tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit automatisch der Verzug ein.
  7. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Kaufgegenstände bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Kaufgegenstandsanlieferungen bezahlt ist oder der Kaufgegenstand weiterverkauft wurde; mithin also auch gegenüber dem Kunden unseres Kunden, sofern dieser ebenfalls Wiederverkäufer ist. Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüchen die Verpfändung oder Sicherungsübereignung des gelieferten Kaufgegenstandes zulässig. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherungsgut für unsere Saldoforderung. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, eines noch in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstandes erfolgt in unserem Auftrage, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Werden die von uns gelieferten Kaufgegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer hierdurch sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit dem gelieferten Kaufgegenstand anzuzeigen. Der Käufer darf den gelieferten Kaufgegenstand und die aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt hiermit die für ihn aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der von uns gelieferten oder auf Grund dieser Bedingungen in sein Eigentum gelangten Kaufgegenstände entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit ihrer Entstehung in voller Höhe sicherheitshalber mit dringlicher Wirkung mit allen Nebenrechten im voraus an uns ab. Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche die Verpfändung oder Abtretung von Forderungen, insbesondere an Finanzierungsinstitute, ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zugeben. Wir können von dem Käufer jederzeit die Bekanntgabe der Kunden sowie der Höhe und des Rechtsgrundes der Forderung verlangen, auf die sich die unter Abs. 3 vereinbarte Abtretung bezieht. Der Käufer hat uns zu diesem Zweck auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Wir haben die Befugnis zur Einziehung der abgetretenen Forderung; uns steht das Recht der Benachrichtigung des Schuldners des Käufers zu. Der Käufer jedoch ermächtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zwangsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Übersteigt der Wert der von uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Kaufgegenstände zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstände für uns getrennt von anderen Kaufgegenständen zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und uns ein Verzeichnis seines Eigentums zu übergeben. Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers zur Rücknahme der Vorbehaltsware auch dann befugt, wenn wir dem Vorbehaltskäufer den Rücktritt vom Vertrag nach §326 Abs. 1 BGB oder §455 BGB nicht erklärt zu haben. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufgegendstände bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt bzw. auf Kommissionsbasis gelieferten Kaufgegenstände gelten hierdurch als an uns abgetreten. Zahlungen, die gegen eines von uns ausgestellten und vom Kunden akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als geleistet, wenn der Wechsel vom Kunden eingelöst ist und somit wir aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte zumindest bis zur Erlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleibt.
  8. Der Käufer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Kaufgegenstände, schriftlich vorzutragen. Beschädigt angekommene Sendungen sind in erster Linie bei dem verantwortlichen Frachtenführer ,z.B. Post, Bahn, UPS, Spediteur, etc. zu reklamieren. Erst wenn dieser ein Verschulden unsererseits festgestellt hat, ist eine Reklamation bei uns zulässig. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an den Kaufgegenständen wird unsere Haftung aufgehoben. Bei berechtigten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Umtausch oder Reparatur nach unserem Ermessen. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden wird nicht ersetzt. Ansprüche wie Wandlung und Minderung, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen haften wir für Mängel nur insoweit und in dem Umfang, wie wir Gewährleistungsansprüche gegen den in Betracht kommenden Lieferanten bzw. Hersteller haben. Weitergehende Ersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Die Haftung der Gesellschaft ist in ihrer Höhe auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  9. Wenn der Käufer die Annahme des Kaufgegenstandes ablehnt, eine ihm vorbehaltene Auswahl des Kaufgegenstandes oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferant das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger ist. Das gleiche gilt, wenn vom Käufer der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung an den Lieferer gestellt wird und von diesem angenommen wurde. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Lieferer vorbehalten. Bei Nichtzahlung durch den Käufer hat der Lieferer die Wahl, die Kaufgegenstände auf Kosten des Käufers wieder in sein Lager zu nehmen und erst nach Eingang der Zahlung auf Kosten des Verkäufers wieder zum Versand zu bringen. Für die Zeit der Lagerung trägt der Käufer neben den Verzugszinsen die Kosten für die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Jede Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Lagerung bewirkt keine Umwandlung der vereinbarten Gattungsschuld. Nicht termingemäß abgerufene Kaufgegenstände werden unversichert gelagert.
  10. Bei Bezug von Artikeln, die der Preisbindung unterliegen, gelten außer diesen Allgemeinen Bedingungen zusätzliche Bedingungen der betreffenden Hersteller. Jeder als Käufer in Betracht kommende Fachhändler ist verpflichtet, sich vom Inhalt der besonderen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Kenntnis zu verschaffen. Sie müssen von dem als Käufer in Betracht kommenden Fachhändler als Voraussetzung für die Belieferung mit diesen Artikeln ausdrücklich anerkannt werden. Diese Artikel dürfen nur zu den von den Herstellern jeweils vorgeschriebenen Verkaufspreisen an den Endverbraucher abgegeben werden.
  11. Bei Umsatzsteuervergehen des Käufers sind wir berechtigt, bei diesem Regress zu nehmen.
  12. Für alle zwischen den Vertragsparteien bestehenden Ansprüchen ist 83209 Prien im Landkreis Rosenheim Erfüllungsort, Gerichtsstand ist die Kreisstadt Rosenheim des Erfüllungsortes. Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des §1 HGB, so gilt Rosenheim als das gerichtliche Mahnverfahren gemäß §§688 ff der ZPO vereinbart.
  13. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Allgemeinen Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.
  14. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.
  15. LH-TG UG (haftungsbeschränkt) & Co.-Bunsen KG, Geschäftsführer und Gesellschafter Hamberger Lenz und Gurk Thomas, Sitz der Gesellschaft ist 83209 Prien, Geigelsteinstrasse 4, zuständiges Amtsgericht ist Rosenheim.
  16. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  17. Der Verkäufer ist verpflichtet den Käufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn er die Bestellung bzw. den Vertrag nicht annimmt.
  18. Teilzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte eine Anzahlung für ein Fahrzeug oder eine Ware vom Verkäufer akzeptiert worden sein so muss dies schriftlich festgelegt werden. Der Rest des Kaufpreises wird dann aber bei der Übergabe der Sache sofort und ohne Abzüge fällig.
  19. Bei Finanzierungen von Fahrzeugen wird das Fahrzeug erst an den Käufer übergeben wenn der Kaufpreis von der Finanzierungsbank auf dem Bank-Konto der Gesellschaft eingegangen ist.
  20. Bei Verkäufen für jene die Gesellschaft Vorkasse leisten muss, z.B. Bestellung eines nicht lagernden Fahrzeugs, ist auch Vorkasse vom Käufer in Höhe von 100 % zu entrichten. Der Erhalt des Geldes muss vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
  21. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Der Zahlungseingang solcher Zahlungen steht immer unter Vorbehalt.
  22. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
  23. Fahrzeuge können grundsätzlich nicht an den Verkäufer zurückgegeben werden, d.h. ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich.
  24. Elektronische Bauteile werden vor dem Versand geprüft und sind generell vom Umtausch bzw. der Rückgabe ausgeschlossen.
  25. Die Gesellschaft behält sich das Recht auf Preisänderungen und technische Veränderungen vor.
  26. Die schriftliche Bestellung bzw. Auftragserteilung ist gleichzustellen mit der Anerkennung der obigen Geschäftsbedingungen.
  27. Bei Kaufverträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Neufahrzeugen gelten zusätzlich die jeweils beigefügten Garantiebedingungen.
  28. Die Montage von Zubehör- und Ersatzteilen, muss immer von ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden, da es sonst zu Sicherheitsrisiken für den Käufer kommen kann, z. B. bei Arbeiten an der Bremsanlage.
  29. Der Käufer muss sein Fahrzeug nach einem Umbau oder einer Veränderung immer der zuständigen technischen Überwachungsbehörde, z.B. TÜV oder DEKRA, vorführen, da sonst der Versicherungsschutz oder die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen können.
  30. Alle Teile die mit einer ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) oder EG-ABE geliefert werden müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
  31. Alle Waren die mit TÜV-Gutachten bzw. Teile-Gutachten und Materialprüfungsbelegen geliefert werden müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
  32. Für alle Kaufgegenstände die nicht unter Punkt 30 oder 31 fallen ist eine Einzel- bzw. Sonderprüfung beim TÜV nötig, oder Sie sind zulassungsfrei. (Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen TÜV-Prüfstelle.)
  33. Die Dauer der Garantie für gebrauchte Fahrzeuge beträgt ein Jahr, für neue Fahrzeuge beträgt die Dauer 2 Jahre und für Wettbewerbsfahrzeuge (z.B.: Enduro`s mit Sonderzulassung für die Straße) beträgt die Garantie 6 Monate. Für Fahrzeug die für Wettbewerbe oder dem Wettbewerb ähnliche Einsätze verwendet werden besteht keine Garantie. Hierunter fallen auch z. B. Fahrten im Freizeitbereich auf Rennstrecken oder Geländepisten, d. h. alle Fahrten außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs. Beginn der Laufzeit am Tag der Übergabe bzw. am Tag des schriftlichen Vertragsschlusses.
  34. Die Garantieregelung für Reparaturen ist gesetzlich geregelt.
  35. Alle Angaben wie Preise, Technische Daten usw. auf unserer Homepage sind ohne Gewährleistung.
  36. Angebote per e-mail dienen nur zur Orientierung für den Kunden, d. h. sie sind für den Käufer unverbindlich.
  37. Preisänderungen behalten wir uns bei Angeboten vor.
  38. Änderungen der Produktausstattungen in der Serienproduktion des Herstellers führen zu einer Änderungen des Angebots und erlauben dem Verkäufer die Änderung des solchen.
  39. Angebotspreise gelten nur kurzfristig, da sich bei Zweirädern, d.h. speziell bei EU-Import-Fahrzeugen die Preise permanent ändern.
  40. Kaufpreise gelten nur als bestätigt wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist.
  41. Änderungen der Preise seitens des Herstellers oder des Großhändlers entbinden den Verkäufer vom Vertrag.
  42. Sollte ein Fahrzeug nicht mehr lieferbar sein entbindet dies den Verkäufer vom Vertrag.
  43. Für Angaben aus Internetseiten auf die wir verweisen bzw. auf die von dort wiederum weiter gewiesen wird (Links) ist der jeweilige Verfasser bzw. Uhrheber selbst verantwortlich.
  44. Von der Garantie ausgeschlossen sind Fahrzeuge die zum Ausschlachten, d. h. als Ersatzeilträge verwendet werden. Des weiteren sind von der Garantie Fahrzeuge ausgeschlossen die für Dekorationszwecke eingesetzt werden (z.B.: Oldtimer) und außerdem alle Fahrzeuge die zum Aufbau, d. h. zum Herrichten (z.B.: Instandsetzung durch den Käufer), verkauft werden.
  45. Es besteht keine Garantie für Fahrzeuge, Fahrzeugreparaturen oder Fahrzeugteile die bereits Vorschäden aufweisen (z.B. Brüche, Undichtigkeiten, usw.), d. h. sollte sich die Beschädigung durch eine Fehlersuche, eine Reparatur am Fahrzeug oder einen Test (z.B. Probefahrt) ausweiten oder sogar zum Defekt eines solchen Fahrzeuges oder Fahrzeugteiles kommen besteht keine Gewährleistung oder Garantie von Seiten der Werkstatt. Dies gilt auch für später auftretende Folgeschäden.
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